
Hinweis: Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG), das die Arbeitslosenversicherung regelt, verwendet statt des Begriffs der Versicherungsfreiheit den der Beitragsfreiheit. In der Arbeitslosenversicherung bleiben kurzzeitige Beschäftigungen, d. h. wenn die Beschäftigung auf weniger als 15 Stunden wöchent...
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